Die Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Test- und Impfstraßen (siehe ÖStZ 2021/328) bleiben noch bis Ende September 2021 begrenzt steuer- und abgabenfrei.
Die Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Test- und Impfstraßen (siehe ÖStZ 2021/328) bleiben noch bis Ende September 2021 begrenzt steuer- und abgabenfrei.