Die Beschwerdeführer errichteten in abgestimmter Vorgehensweise mit einer Wohnbaugesellschaft ihren eigenen Bungalow auf einem von Letzterer erbauten Wohngebäude. Das BFG hatte sich mit der Ermittlung der GrESt-Bemessungsgrundlage zu befassen.
Die Beschwerdeführer errichteten in abgestimmter Vorgehensweise mit einer Wohnbaugesellschaft ihren eigenen Bungalow auf einem von Letzterer erbauten Wohngebäude. Das BFG hatte sich mit der Ermittlung der GrESt-Bemessungsgrundlage zu befassen.