Die Möglichkeit, bei (finanz-)strafrechtlichen Ermittlungen die Konten einer Person anhand eines zentralen Kontenregisters ausfindig zu machen und Einschau zu nehmen, wurde in der Literatur als Meilenstein bezeichnet. Ein zentraler Zugriff auf Kontoinformationen werde auch für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als wesentlich angesehen. Die 5. Geldwäsche-Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten zur Einrichtung zentraler Register oder Datenabrufsysteme, die einen zeitnahen Zugang zu Informationen über die Identität der Inhaber von Bank- und Zahlungskonten und von Schließfächern sowie über die Identität der bevollmächtigten Inhaber und der wirtschaftlichen Eigentümer ermöglichen. Zudem sei es zu einer Ausweitung der Amtshilfe gekommen.