Staringer prangere die Nichtveröffentlichungspraxis des BFG an. Gerade die herangezogenen Erkenntnisse seien aber keine Paradebeispiele für Diskussionen über die Veröffentlichung. Die Mischung aus eigenen Vermutungen und möglichen BFG-Insiderinformationen führte zu einer Reihe falscher Schlussfolgerungen und mündete im Vorwurf der Kabinettsjustiz. Laudacher tritt den Darstellungen entgegen.