Der umfangreiche Gebrauch von Richtlinien und Erlässen sei ein markantes Unterscheidungsmerkmal des Steuerrechts im Vergleich zu anderen Disziplinen des österr Rechts. Internationale Institutionen und das BMF versuchten seit Jahren, Regelungen im Bereich des internat Steuerrechts und der Verrechnungspreise in unverbindlichen Leitlinien und Stellungnahmen zu konkretisieren. Die Autoren zeigen, dass diese "soft law"-Aussagen oft als rechtlich unverbindlich eingestuft und vom BFG abgelehnt würden.