COVID-19 bringt viele Veränderungen. Als eine der steuerlichen Hauptmaßnahmen zur Schaffung positiver Liquiditätseffekte für die Corona-bedingt angeschlagenen heimischen Betriebe eröffnet der österreichische Gesetzgeber im Rahmen des KonStG1 die Möglichkeit eines steuerlichen Verlustrücktrags. Allerdings ist diese Maßnahme temporär begrenzt und gestattet die steuerliche Verrechnung eines Krisenverlustes aus dem Kalenderjahr 2020 bzw alternativ aus der Veranlagung 2021 mit einem Gewinn der beiden vorangehenden Wirtschaftsjahre. Aufbauend auf der empirischen Analyse "Gut, besser, Verlustrücktrag? - Eine Simulation der Wirkung des österreichischen Verlustrücktrags" (ÖStZ 11/2021, 312 ff) widmet sich dieser Beitrag der berechtigten Frage, ob dem temporär eingeführten steuerlichen Verlustrücktrag nicht auch ein längerfristiges Potenzial zur dauerhaften Verankerung im österreichischen Steuersystem innewohnt.2