Bedenken gegen die umsatzsteuerliche Begünstigung der Umsätze grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen hegten über 8.000 Antragsteller in einem Verfahren vor dem VfGH. Der VfGH habe den Individualantrag mangels Zulässigkeit zurückgewiesen, ohne sich zur Vereinbarkeit der angefochtenen Bestimmungen mit den Grundrechten zu äußern. Die Autoren zeigen auf, dass eine etwaige Grundrechtswidrigkeit primär vom EuGH aufzugreifen gewesen wäre.