Im Rahmen von Energiegemeinschaften soll es Unternehmen und Privatpersonen künftig möglich sein, Energie aus erneuerbaren Quellen, insb Solarstrom, gemeinschaftlich zu erzeugen und zu verbrauchen. Einer von vielen Vorteilen von Energiegemeinschaften sei, dass Energiegemeinschaften in aller Regel zum Vorsteuerabzug berechtigt sein werden.