Im internationalen Steuerrecht sei der Begriff der "Verbundenheit" zentral. Die Staaten würden internationale Konzerne mit ihren Regeln für "verbundene" Unternehmen an die Kandare nehmen. Va im breiten Bereich der "Verrechnungspreise" sei dies relevant. In der Beweiswürdigung sei häufig bei mangelnder Mitwirkung durch den Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde anhand von Indizien auf den Sachverhalt zur Frage der Verbundenheit zu schließen. Dabei sollte der Fokus darauf gelegt werden, dass den Steuerpflichtigen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die Beweislast treffen könne, was viele Probleme im Rahmen von Praxisfällen lösen könne.