Das EU-MPfG sehe eine Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen vor. Seit Anfang Oktober 2020 (Beginn der faktischen Möglichkeit zur Meldung in Ö) konnten erste praktische Erfahrungen mit der Meldung nach dem EU-MPfG gesammelt werden. Der Beitrag will einzelne, in der Praxis besonders relevante Unklarheiten iZm der Meldung nach dem EU-MPfG näher beleuchten.