In einer kürzlich ergangenen Entscheidung habe sich der EuGH damit auseinandergesetzt, ob die Anrechnung ausländischer Steuern auf Dividenden durch einen MS, die auf den Betrag begrenzt ist, den der MS erhalten würde, wenn nur diese Dividende der in diesem MS erhobenen Körperschaftsteuer unterliegen würde, ohne dass die im Quellenstaat entrichtete Steuer in voller Höhe ausgeglichen wird, mit Art 63 AEUV vereinbar ist.