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COVID-19-Steuermaßnahmengesetz - Pauschale Wertberichtigungen von Forderungen und pauschale Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gem § 201 Abs 2 Z 7 UGB ab 2021 steuerlich abzugsfähig (Moser, taxlex 2021/29, S. 131)

Artikelrundschau April 2021 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMag. Franz Proksch/MMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2021/422ÖStZ 2021, 335 Heft 11 v. 2.6.2021

Die COVID-19-Krise habe für eine große Zahl von Unternehmen zu oft nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt. Aus diesem Grund solle den Unternehmen einerseits ermöglicht werden, mit steuerlicher Wirkung für zukünftige Risiken vorzusorgen, andererseits führe die Änderung in Richtung "Einheitsbilanz", ein bereits im RÄG 2014 kolportiertes Ziel. Die nunmehrige steuerliche Abzugsfähigkeit gelte allerdings nur für solche Wertberichtigungen/Rückstellungen, deren Wert auf Basis von zuverlässigen Schätzungen, im Wesentlichen statistischen Auswertungen, möglich sei.

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