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BFH zu außergewöhnlichen Belastungen (Zivilprozesskosten; "Biberschaden")

Steuerrecht AktuellDr. Josef FuchsÖStZ 2021/417ÖStZ 2021, 326 Heft 11 v. 2.6.2021

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Pressemitteilungen aus letzter Zeit auf zwei Entscheidungen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuer hingewiesen, die auch aus österreichischer Sicht - wegen grundsätzlich vergleichbarer Rechtslage - besonderes Interesse verdienen. Das erste Urteil vom 13. 8. 2020, VI R 15/18, betrifft Zivilprozesskosten iZm einem sogenannten Umgangsrechtsstreit (Rückführung eines entführten Kindes).11BFH 13. 8. 2020, VI R 15/18, Pressemitteilung 5. 11. 2020, Nr 52/20. Das zweite Urteil vom 1. 10. 2020, VI R 42/18, hat Aufwendungen iZm einem "Biberschaden" zum Gegenstand.22BFH 1. 10. 2020, VI R 42/18, Pressemitteilung 17. 12. 2020, Nr 60/20.

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