Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Pressemitteilungen aus letzter Zeit auf zwei Entscheidungen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuer hingewiesen, die auch aus österreichischer Sicht - wegen grundsätzlich vergleichbarer Rechtslage - besonderes Interesse verdienen. Das erste Urteil vom 13. 8. 2020, VI R 15/18, betrifft Zivilprozesskosten iZm einem sogenannten Umgangsrechtsstreit (Rückführung eines entführten Kindes).1 Das zweite Urteil vom 1. 10. 2020, VI R 42/18, hat Aufwendungen iZm einem "Biberschaden" zum Gegenstand.2