vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Denkmalschutz - Steuerrechtliche Begünstigungen für denkmalgeschützte Gebäude

Steuerrecht AktuellMag. Dr. Gerald MoserÖStZ 2021/416ÖStZ 2021, 321 Heft 11 v. 2.6.2021

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, verursachen tendenziell höhere Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen als andere Gebäude. Dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Sanierung der Baudenkmäler Rechnung tragend, existieren steuerrechtliche Sondervorschriften, um einerseits den Mittelzufluss für Denkmalpflege anzuregen und andererseits die Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten steuerlich zu entlasten. Die für den Denkmalschutz bestehenden steuerrechtlichen Sondervorschriften werden in diesem Beitrag dargestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte