Steiger bespricht zwei Entscheidungen, in welchen es einerseits um die Frage gehe, ob der Dienstgeber gegenüber dem Dienstnehmer ein Regressrecht auf Dienstnehmeranteile habe, andererseits um die Frage, ob die Lohnsteuer bei der Einkommensteuererklärung auch angerechnet werde, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt habe.