Mit dem Wartungserlass des BMF vom 15. 12. 2020 wurden gesetzliche Änderungen sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet sowie redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt. Seebacher fasst die wesentlichen Aussagen aus dem LStR-Wartungserlass 2020 zusammen.