Der VwGH habe in einem aktuellen Erkenntnis entschieden, dass die Übertragung von Wertpapieren einer Körperschaft öffentlichen Rechts auf ein KESt-frei geführtes Depot einer unselbstständigen Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung zu einer Realisierung der stillen Reserven in den übertragenen Wertpapieren führt. Im Beitrag werden die Auswirkungen der Entscheidung auf beschränkt Steuerpflichtige zweiter Art analysiert.