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Ein Darlehen an eine Schwestergesellschaft ist mangels Fremdüblichkeit eine verdeckte Ausschüttung an die Gesellschafter (Mischkreu/Knesl, BFGjournal 3/2021, S. 100)

Artikelrundschau März 2021 - Teil IIKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/397ÖStZ 2021, 306 Heft 10 v. 19.5.2021

Die Gewährung eines Darlehens an eine Schwestergesellschaft ohne jegliche Sicherheiten zu einem niedrigen Zinssatz stelle eine verdeckte Ausschüttung an die Gesellschafter der darlehensgewährenden GmbH und eine Einlage in die Schwestergesellschaft dar. Zur Haftung für die auf die verdeckte Ausschüttung entfallende Kapitalertragsteuer sei die darlehensgewährende GmbH heranzuziehen.

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