Der VwGH habe Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung ausländischer Investmentstrukturen getroffen. Das Höchstgericht habe sich dabei erstmals mit dem InvFG 2011 in seiner mit dem AIFMG eingeführten Fassung auseinandergesetzt und ua die Unionsrechtskonformität der auf ausländische Investmentstrukturen abzielenden Bestimmungen bestätigt.