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Versagung der Umsatzsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen nur bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehungen (Schwarz/Tumpel, SWK 8/2020, S. 465)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/315ÖStZ 2020, 258 Heft 9 v. 18.5.2020

Im Zuge des StRefG 2020 erfolgte eine Anpassung der Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerbefreiung von ig Lieferungen. Die Steuerbefreiung komme nicht zur Anwendung, wenn der Lieferer seiner Verpflichtung zur Abgabe einer ZM, somit zur Eintragung in das MIAS, nicht korrekt nachgekommen ist. Dies gelte nicht, wenn Lieferer im guten Glauben handeln.

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