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Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, Aufhebungsbescheid nach § 299 BAO (Schmutzer, BFGjournal 3/2020, S. 135)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/305ÖStZ 2020, 257 Heft 9 v. 18.5.2020

§ 299 BAO betreffe nicht nur Abgabenbescheide, sondern alle Bescheidarten. Daher könne auch ein Bescheid über die Festsetzung einer Abgabenerhöhung aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass die Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung erzielen kann.

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