Die von der Schweizer Zahlstelle in Abzug zu bringende Verrechnungssteuer führe nicht zur Steuerfreiheit der Schweizer Kapitaleinkünfte bei einem in Ö ansässigen Abgabepflichtigen.
Die von der Schweizer Zahlstelle in Abzug zu bringende Verrechnungssteuer führe nicht zur Steuerfreiheit der Schweizer Kapitaleinkünfte bei einem in Ö ansässigen Abgabepflichtigen.