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Negativformulierung bei Direktvorlageantrag (Schantl, BFGjournal 3/2020, S. 132)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/304ÖStZ 2020, 257 Heft 9 v. 18.5.2020

Gem § 262 Abs 2 BAO hat eine BVE zu unterbleiben, wenn dies beantragt wird und die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten von der Abgabenbehörde dem BFG vorgelegt wird. Der Antrag auf Direktvorlage sei bzgl der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung negativ zu formulieren.

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