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Betriebsausgaben oder nichtabzugsfähige Aufwendungen (Lenhardt, BFGjournal 2/2020, S. 61)

Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/262ÖStZ 2020, 230 Heft 8 v. 6.5.2020

Die Anerkennung von Aufwendungen iZm der betrieblichen Tätigkeit hänge davon ab, ob diese durch den Betrieb veranlasst worden sind. Das Bundesfinanzgericht hatte eine Differenzierung dahingehend vorzunehmen, welche Kosten als betrieblich veranlasst anzusehen sind und welche unter die nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung fallen.

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