Mit 1. 12. 2019 ist die Freizeitwohnungspauschale des Oö TourismusG 2018 nunmehr erstmals fällig geworden. Anhand praxisnaher Beispiele sollen Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen veranschaulicht werden.
Mit 1. 12. 2019 ist die Freizeitwohnungspauschale des Oö TourismusG 2018 nunmehr erstmals fällig geworden. Anhand praxisnaher Beispiele sollen Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen veranschaulicht werden.