Der VwGH habe betreffend Energieabgabenvergütung das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, damit (hoffentlich) einen Schlussstrich unter die endlose Geschichte der Energieabgabenvergütung gezogen und eine für zahlreiche Unternehmen, die Verwaltungsgerichte und die Finanzverwaltung jahrelang andauernde Rechtsunsicherheit beendet.