vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderung ab 30. 10. 2019 (Ungericht, SWK 6/2020, S. 317)

Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/242ÖStZ 2020, 202 Heft 7 v. 21.4.2020

Mit dem StRefG 2020 wurde auch das NoVAG geändert. Im Wesentlichen wurde eine Änderung bzw Anpassung des NoVA-Tarifs vorgenommen, erstmals aber auch eine NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Ungericht untersucht die Neuregelung. Es stelle sich die Frage, ob bei Leasingfinanzierung eine nicht vorgesehene NoVA-Entlastung für Menschen mit Behinderung sachlich gerechtfertigt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!