In der Vergangenheit sei die umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Lieferungen über ein Konsignationslager in den Mitgliedstaaten uneinheitlich gehandhabt worden. Mit dem StRefG 2020 wurde eine Konsignationslagerregelung im UStG verankert. Die Vorschrift beruhe auf dem Quick-Fixes-Paket, mit dem sich die Mitgliedstaaten auf eine einheitliche Behandlung von Konsignationslagerumsätzen einigten.