Die Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung sei nicht nur von sekundärrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts geprägt, sondern auch von Vorgaben des Primärrechts. Die Einschränkungen der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie deren Rechtfertigungsmöglichkeiten spielten bei der Ausgestaltung von CFC-Gesetzgebungen eine große Rolle. Auch die Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung seien dabei besonders zu beachten. Klokar analysiert, ob die Umsetzung durch Österreich mit den vom EuGH entwickelten Standards vereinbar ist.