vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten - Abgrenzungsfragen zu aktiven und passiven Rechtsträgern (Konrad/Schimek, SWI 2/2020, S. 86)

Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/227ÖStZ 2020, 200 Heft 7 v. 21.4.2020

Österr Finanzinstitute unterliegen hinsichtlich des automatischen Informationsaustauschs zwei verschiedenen Melderegimen. Der automatische Informationsaustausch erfordere, dass Unternehmen selbst bestimmen, ob sie als aktive NFE oder passive NFE zu qualifizieren seien. Die Autoren analysieren drei verschiedene Klassifizierungen und ihre ähnlichen, aber nicht identen Kriterien, welche aufgrund FATCA, dem OECD Common Reporting Standard und dem GMSG vorgesehen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!