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ImmoESt, Hauptwohnsitzbefreiung, Aufgabe des Hauptwohnsitzes iZm Veräußerung

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/213ÖStZ 2020, 172 Heft 6 v. 1.4.2020

EStG 1988: § 30

VwGH 24. 10. 2019, Ra 2018/15/0115

Der Hauptwohnsitzbefreiung im Rahmen der ImmoESt nach dem ersten Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1988 (idF 1. StabG 2012, BGBl I 22) ist (wie der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG idF vor dem 1. StabG 2012) die Bedeutung beizumessen, dass bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes die Absicht, das Eigenheim bzw die Eigentumswohnung zu veräußern, vorliegt und in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe des Hauptwohnsitzes in die Tat umgesetzt werden muss, wofür dem Veräußerer eine den Umständen des Einzelfalls nach angemessene Frist zukommt (vgl auch Bodis/Hammerl in Doralt et al, EStG17 § 30 Rz 144 und 161; sowie Jakom/Kanduth-Kristen, EStG 2019 § 30 Rz 29 ff).

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