Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019), werde eine Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechte-Richtlinie hinsichtlich ihrer gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umgesetzt. Die Umsetzung anderer Richtlinienvorgaben erfolge durch eine Novelle im Börsegesetz 2018. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung enthalte das AktRÄG 2019 auch einschneidende neue Regelungen zum Verfahren vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, die ebenfalls kurz dargestellt werden sollen.