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Überblick über das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (Bydlinski/Walser, RWZ 2020/2, S. 6)

Artikelrundschau Jänner 2020 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/204ÖStZ 2020, 170 Heft 6 v. 1.4.2020

Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019), werde eine Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechte-Richtlinie hinsichtlich ihrer gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umgesetzt. Die Umsetzung anderer Richtlinienvorgaben erfolge durch eine Novelle im Börsegesetz 2018. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung enthalte das AktRÄG 2019 auch einschneidende neue Regelungen zum Verfahren vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, die ebenfalls kurz dargestellt werden sollen.

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