Auch Dienstleistungsbetriebe agierten verstärkt international in Konzernstrukturen. Jene Preise, die zwischen verbundenen Unternehmungen verschiedener Staaten für die Überlassung von Markenrechten verrechnet würden, bestimmten in nicht unbedeutendem Ausmaß den der jeweiligen nationalen Besteuerung unterworfenen Erfolg eines Unternehmens. Die Fachliteratur und die Judikatur beschäftigten sich in steigendem Ausmaß mit den steuerlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Verrechnungen iZm Produktmarken. Die speziellen Gegebenheiten und Erfordernisse der Dienstleistungsmarken hätten bis jetzt noch kaum Berücksichtigung in der fachlichen steuerlichen Diskussion gefunden. Der Artikel beschäftigt sich mit den steuerlich maßgeblichen Aspekten der Verrechnung von Markenrechten bei Dienstleistungsbetrieben.