Die Autorin untersucht die Frage, ob Verluste eines Unternehmens, die aufgrund eines Umrechnungsfehlers von zwei Währungen entstanden seien, mit späteren Gewinnen verrechnet werden könnten. Die Höhe eines Verlustes werde mit Bescheid des Verlustjahres festgesetzt. Dieser Bescheid habe auch bindende Wirkung für die Folgejahre. Somit sei die Höhe des Verlustvortrags durch den ursprünglich bescheidmäßig festgesetzten Verlust begrenzt.