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Grunderwerbsteuer: Vertragserrichtungskosten bei beiderseitigem Auftrag zur Vertragserrichtung (Marecek, taxlex 1/2020, S. 30)

Artikelrundschau Jänner 2020 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/184ÖStZ 2020, 143 Heft 5 v. 18.3.2020

In manchen Fällen seien die Vertragserrichtungskosten, oder ein Teil davon, eine sonstige Leistung (Gegenleistung) iSd § 5 Z 1 GrEStG und beim Grundstücksverkauf in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer miteinzubeziehen. Worauf es ankomme und wie die dadurch höhere Grunderwerbsteuer vermieden werden könne, wird anhand der Judikatur des VwGH und den jüngsten Entscheidungen des BFG dargestellt.

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