Im UStG finde sich an mehreren Stellen eine Anknüpfung an das Vorhandensein einer Betriebsstätte, so wie etwa beim Übergang der Steuerschuld. Dem Begriff der Betriebsstätte sei dabei in richtlinienkonformer Interpretation das Verständnis der "festen Niederlassung" iSd MwSt-RL beizumessen. Zwar habe sich der EuGH schon mehrfach mit der Auslegung des Begriffs beschäftigt, dennoch würden angesichts nach wie vor bestehender uneinheitlicher nationaler Interpretationen be-