Die Vermietung von Wohnraum durch eine GmbH an den Gesellschafter sei in der Vergangenheit oftmals diskutiert worden und durch eine Vielzahl von Entscheidungen des VwGH geprägt. In letzter Zeit scheine sich eine klare Linie abgezeichnet zu haben. Eine neuere Entscheidung könne wieder für Unklarheiten sorgen.