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Die neue Konsignationslagerregelung und der Altbestand (Kuderer/Rattinger, SWK 3/2020, S. 78)

Artikelrundschau Jänner 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/173ÖStZ 2020, 142 Heft 5 v. 18.3.2020

Durch die neue Konsignationslagerreglung soll künftig eine Registrierung im Konsignationslagerstaat vermieden werden. Bezüglich des sich im Konsignationslager noch befindlichen Altbestands stellten die UStR klar, dass insoweit die bis zum 31. 12. 2019 geltende Verwaltungspraxis weiter anwendbar bleibe. Erforderlich dürfte jedoch sein, dass das jeweils andere EU-Land ebenso die Anwendung der bisherigen Vereinfachungsregelungen zulässt.

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