Die ertragsteuerliche Behandlung von Wertänderungen einer Beteiligung im Anlagevermögen ist ein wesentliches Element der Konzernbesteuerung. Abhängig von der Ursache einer Teilwertabschreibung zieht der jeweilige Sachverhalt unterschiedliche steuerliche Folgen nach sich. Während die steuerliche Behandlung von Teilwertabschreibungen ausdrücklich im Gesetz geregelt ist, existieren hinsichtlich Zuschreibungen keine abschließenden Regelungen. Besteht zwischen der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft eine Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG, gewinnt das Thema zusätzlich an Komplexität. Der vorliegende Beitrag unterzieht die derzeitige Rechtslage und Verwaltungspraxis einer kritischen Würdigung und soll die sich im Rahmen der Gruppenbesteuerung ergebenden Effekte bei Bildung und Auflösung der Unternehmensgruppe beleuchten.