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OGAW und AIF im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10a KStG

Steuerrecht aktuellRA MMag. Dr. Lars GläserÖStZ 2020/148ÖStZ 2020, 116 Heft 5 v. 18.3.2020

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10a KStG, die mit dem JStG 201811BGBl I 2018/62, angepasst durch das StRefG 2010, BGBl 2019/103. in Österreich eingeführt wurde und die unionsrechtliche Vorgabe der Art 7 und 8 der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)22Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes, ABl L 193/1 ff (19. 7. 2016). umsetzt, ist seit 1. 1. 2019 anwendbar und birgt naturgemäß viele offene Fragen.

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