Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat den EuGH mit Beschluss vom 13. 3. 2019, I R 18/19, um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt (siehe den Beitrag zum Vorabentscheidungsersuchen des BFH in ÖStZ 2020/73, 75). Laut Pressemitteilung des BFH Nr 8/2020 vom 6. 2. 2020 hat dieser nunmehr mit Beschluss vom 29. 1. 2020, I R 4/20, das dem Vorlagebeschluss zugrundeliegende Revisionsverfahren eingestellt, nachdem die Klägerin des Rechtsstreits die Revision zurückgenommen und das beklagte Finanzamt zugestimmt hat.