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Sachzuwendungen von Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen im Ertragsteuerrecht. Keine zwingende Gewinnrealisierung auf Ebene der Körperschaft (Hayden/Thorbauer, PSR 3/2019/30, S. 154)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/131ÖStZ 2020, 109 Heft 4 v. 20.2.2020

Sachausschüttungen bei Kapitalgesellschaften und Sachzuwendungen bei Privatstiftungen könnten sowohl aus dem betrieblichen als auch aus dem außerbetrieblichen Vermögen dieser Körperschaften geleistet werden. Während bei Kapitalgesellschaften nur ausnahmsweise ein außerbetriebliches Vermögen besteht, verfügen eigennützige Privatstiftungen größtenteils über außerbetriebliches Vermögen. Aufgrund der Vergleichbarkeit von offenen Sachausschüttungen und offenen Sachzuwendungen sollte auch eine konsistente steuerliche Behandlung derartiger Ausschüttungen aus dem jeweiligen Vermögensbereich erfolgen.

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