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Einbringung durch Mitunternehmerschaft verlangt Gegenleistung an einbringende Personengesellschaft (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 12/2019, S. 490)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/130ÖStZ 2020, 109 Heft 4 v. 20.2.2020

Bringt eine Mitunternehmerschaft mit natürlichen Personen ihren gesamten Betrieb ein, wandelt sich die Mitunternehmerschaft rückwirkend mit Beginn des dem Einbringungsstichtag folgenden Tages in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft um. Auch in diesem Fall müssten als Gegenleistung gewährte Anteile der einbringenden Personengesellschaft zukommen.

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