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Liebhaberei bei Personengesellschaften Zweistufiges Liebhaberei-Prüfverfahren (Renner, taxlex 12/2019, S. 367)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/120ÖStZ 2020, 108 Heft 4 v. 20.2.2020

Bei der Einkunftsquellenbeurteilung von Personenvereinigungen sei zunächst zu klären, ob deren Betätigung als Liebhaberei zu beurteilen ist. Zusätzlich ist gesondert zu prüfen, ob bei den Gesellschaftern bzw Mitgliedern Liebhaberei vorliegt. Diese Prüfungssystematik erfordere ein komplexes, mehrstufiges Verfahren.

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