Ein Geschäftsmodell, das nicht bloß die passive Überlassung von Wirtschaftsgütern, sondern deren Einsatz im eigenen Betrieb und die kurzfristige erneute Ausgabe vorsieht, sei vom letzten Satz des § 13 EStG nicht umfasst.
Ein Geschäftsmodell, das nicht bloß die passive Überlassung von Wirtschaftsgütern, sondern deren Einsatz im eigenen Betrieb und die kurzfristige erneute Ausgabe vorsieht, sei vom letzten Satz des § 13 EStG nicht umfasst.