Mit dem Steuerreformgesetz 20201 (StRefG 2020) wird erstmals eine Konsignationslagerregelung im UStG 1994 verankert.2 Die Vorschrift trat mit 1. 1. 2020 in Kraft3 und beruht auf dem "Quick Fixes"-Paket4, mit dem sich die Mitgliedstaaten auf eine einheitliche Behandlung von Konsignationslagerumsätzen einigten, die im Verhältnis zu allen Mitgliedstaaten gilt.
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