Das BMF hat am 11. 12. 2019 die endgültige Fassung des Wartungserlasses 2019 der Körperschaftsteuerrichtlinien veröffentlicht. Da der Entwurf des Wartungserlasses bereits Ende Juli in die Begutachtung geschickt wurde, waren die Grundrisse der geplanten Neuerungen grundsätzlich bekannt. Nachdem noch im September 2019 der VwGH eine wichtige Entscheidung zur Liquidations- und Gruppenbesteuerung veröffentlichte und der Nationalrat im Zuge des StRefG 20201 Änderungen im KStG beschloss, gab es einige Themenbereiche, die inhaltlich noch nicht umfassend im Begutachtungsentwurf behandelt worden sind. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit ausgewählten, wesentlichen Neuerungen des Wartungserlasses, darunter insbesondere mit der Hinzurechnungsbesteuerung, dem Methodenwechsel sowie der Liquidations- und Gruppenbesteuerung.2