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Neues aus dem Wartungserlass 2019 der KStR

Steuerrecht aktuellMag. Pavel Knesl/Jan Knesl, MSc (WU)/Yasemin Canbay, BSc (WU)ÖStZ 2020/71ÖStZ 2020, 56 Heft 3 v. 12.2.2020

Das BMF hat am 11. 12. 2019 die endgültige Fassung des Wartungserlasses 2019 der Körperschaftsteuerrichtlinien veröffentlicht. Da der Entwurf des Wartungserlasses bereits Ende Juli in die Begutachtung geschickt wurde, waren die Grundrisse der geplanten Neuerungen grundsätzlich bekannt. Nachdem noch im September 2019 der VwGH eine wichtige Entscheidung zur Liquidations- und Gruppenbesteuerung veröffentlichte und der Nationalrat im Zuge des StRefG 202011 BGBl I 103/2019. Änderungen im KStG beschloss, gab es einige Themenbereiche, die inhaltlich noch nicht umfassend im Begutachtungsentwurf behandelt worden sind. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit ausgewählten, wesentlichen Neuerungen des Wartungserlasses, darunter insbesondere mit der Hinzurechnungsbesteuerung, dem Methodenwechsel sowie der Liquidations- und Gruppenbesteuerung.22Zum Wartungserlass 2019 auch Schlager, Highlights aus dem KStR-Wartungserlass 2019, SWK 2019, 1542; Schilcher/Titz, Aktuelles zur Hinzurechnungsbesteuerung im Lichte des KStR-Wartungserlasses 2019, RWZ 2019, 379.

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