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VfGH zum Widerruf einer Privatstiftung: Lockerung der Mausefalle? (Ludwig, taxlex 10/2020, S. 310)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/869ÖStZ 2020, 679 Heft 24 v. 21.12.2020

In einem langwierigen Verfahren habe der VfGH erstmals den Abzug von Verkehrswerten als Stiftungseingangswerte beim Widerruf einer Privatstiftung zugelassen. Es komme damit zu einer leichten Lockerung des "Mausefalleneffekts". Entscheidende Fragen habe der VfGH jedoch unbeantwortet gelassen. Der Beitrag unterzieht die Entscheidung einer kritischen Betrachtung und stellt weiterführende Überlegungen an.

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