Bei einem Beteiligungstausch wurde eine zusätzliche Dividende vereinbart. Strittig war, ob diese Dividende beteiligungsertragsbefreit oder als körperschaftspflichtiger Veräußerungserlös anzusehen sei. Es könne kein befreiter Beteiligungsertrag vorliegen, wenn die vorbehaltene Dividende in offenkundigem Zusammenhang mit dem Verkauf stehe.