Mit dem Urteil vom 16. 9. 2020, C-528/19 , Mitteldeutsche Hartstein Industrie, beantwortete der EuGH das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 13. 3. 2019, XI R 28/17, zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße (siehe dazu ÖStZ 2019/628, 459) wie folgt: